Regalprüfung, Regalinspektion nach DIN EN 15635
Lagereinrichtungen haben eine regelmäßige Inspektionspflicht gemäß DIN EN 15635 durch einen Regalprüfer.
Sicherheit!
Vermeiden Sie frühzeitig schwere Schäden und überhöhte Reparaturkosten durch monatliche eigene Begehungen / Begutachtungen und durch die jährliche Inspektion durch einen zertifizierten Regalprüfer.
Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel per definitionem und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazugehörige Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen regelmäßig kontrolliert werden. Der Ausdruck "befähigte Person" ist dabei in der DIN umschrieben und in der BetrSichV / BGR definiert.
Viele Unternehmungen bieten inzwischen die Regalinspektion / Regalprüfung an. Unsere Mitarbeiter sind TÜV zertifiziert und mit entsprechendem Prüfzertifikat ausgestattet. Sie haben durch Ihre langjährige Arbeit in der De- und Montage von Lagereinrichtungen einen erheblichen Wissensstandard.
Eine gute Regalprüfung umfasst mindestens:
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem (Hersteller, Typ, Lasten)
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Ebenen
- Inspektion Ihrer Lagereinrichtung auf Sicht gemäß DIN EN 15635
- Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der BGR 234
- farbliche (Ampelsystem) Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
- Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Bewertung der Schäden
- Empfehlungen zur Schadensbeseitigung / -reduzierung direkt vor Ort
- Einschätzung der Personensicherheit / der Nutzungssicherheit
- Erstellung eines Angebotes zur Reparatur der Schäden soweit möglich
- Erstellung eines Angebotes zum Austausch aus unserem Lagermaterial
unter anderem sind folgende Lagereinrichtungen prüfpflichtig:
- Lagerbühnen jeder Art
- Einfahrregal (Push-Back)
- Durchfahrregal (Drive-In)
- Fachbodenregal
- Palettenregal
- Kragarmregal
- Mehrgeschossige Anlagen
- Durchlaufregale
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